In den folgenden Abschnitten geben wir Antworten auf Fragen, die uns im Alltag vor allem
im Gespräch mit Grunderwerbern und Bauherren immer wieder begegnen.
* Die Vermessungskosten berechnen sich nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) vom 29. Juni 2019, Fassung vom 01.03.2023. Deshalb sind die Gebühren für eine Katastervermessung bei jedem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur identisch.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für Gebäude, die vor 1991 errichtet wurden, betragen die Kosten 25% der Tabelle. |
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestgebühr: 1.000,00 € | TS = Tarifstelle |